Im Menüpunkt Höhlen ist der Erlaufursprung im Lageplan mit [1] gekennzeichnet.
Seehöhe 930 m, L 51 m, H -31 m, Dachsteinkalk.
Der Erlaufursprung liegt am Fuß einer 8m hohen Felswand am linken (in Fließrichtung gesehen) Hang des Steinbachgrabens, westlich vom Erlaufsee.
Wir warnen ausdrücklich davor, die hier beschriebene Quellhöhle ohne entsprechende Ausrüstung und Erfahrung zu begehen und übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle.
Der vom Einstieg engräumig und steil abwärtsführende Eingangsteil leitet zu einem 5 m tiefen Schacht. Die an diesen anschließende, absinkende Gangstrecke mit Dreiecksprofil und Sinterbildungen mündet in einen weiteren Schacht, in den nach Trockenperioden 12 m tief bis zum Wasserspiegel abgestiegen werden kann. Bei einem Tauchversuch im November 1984 wurde in 6 m Wassertiefe der Grund dieses Schachtes erreicht; eine weiterführende Gangfortsetzung wird von einem großen Felsblock verengt. Diese Stelle wäre nur mit abgenommenen Pressluftflaschen passierbar. Dahinter ist ein Gang mit 1 m Höhe und 1,5 m Breite einzusehen. Bei Schneeschmelze oder nach starken Niederschlägen wird der gesamte Höhlenraum unter Wasser gesetzt und die Einstiegsöffnung wird zum Speiloch der „Tiefen Erlauf“.
In dickem Strahl stürzt dann das Wasser mit Getöse in das etwa 6 Meter tiefer liegende, im Sommer meist trockene, obertägige Bachbett.
Der Erlaufursprung ist aus karsthydrographischer Sicht sehr interessant. Er ist eine periodische Karstquelle, die ihr Wasser einem unterirdischen Kluftnetz entnimmt und bei der lange Trockenperioden mit kürzeren Perioden energischer Wasserführung abwechseln. Bei niedrigem Wasserstand finden die im Inneren aufgestauten Karstwässer durch genügend große, tiefer liegende Klüfte so ihren Abfluss, dass sie erst 160 Meter weit entfernt, etwas unterhalb des Wasserspiegels der „Tiefen Erlauf“, zwischen Blockwerk im Bachbett mit einer Schüttung von etwa 5 Liter/Sekunde allmählich zu Tage treten.
1952 wurden der Erlaufursprung und die Felsgebilde im Umkreis von 20 m zum Naturdenkmal erklärt und stehen unter besonderem Schutz.